Für den Verkauf, bzw. die käuferseitige Finanzierung einer Immobilie, fordert eine Bank neben Bonitätsnachweisen auch Unterlagen zum Objekt. Eines dieser Dokumente ist die vom Architekten erstellte Berechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung, welche natürlich mit der Grundrisszeichnung des Objektes zusammenpassen muss. Wer sich als Käufer oder Finanzierer die Quadratmeterangaben der Immobilie nicht von qualifizierter Seite nachweisen lässt läuft Gefahr, zu viel Geld für zu wenig Wohnfläche zu bezahlen – und der Makler / Verkäufer vermeidet so das Risiko einer späteren Schadensersatzklage, infolge einen fehlerhaften Wohnflächenangabe.
Im November 2024 stehen mehrere „typische“ Aufträge an. Bei diesen Vorgängen handelt es sich um Bestandsimmobilien deren Verkauf geplant ist, aber keine Grundrisse und Wohnflächenberechnung mehr vorhanden sind. In diesen Fällen erstellen wir ein vollständiges Aufmaß und aktuelle Grundrisszeichnungen, aus denen dann wiederum die für den Verkauf zwingend erforderliche Wohnflächenberechnung abgeleitet wird. Die so von uns erstellen Unterlagen weisen eine sehr hohe Genauigkeit auf.
Im Oktober 2024 war auch dieses gepflegte Reihenendhaus in Burgdorf für uns zu bearbeiten. Die Immobilie stand zum Verkauf und wir haben neben der virtuellen 360°-Besichtigung auch hier kundentaugliche Grundrisszeichnungen und die detaillierte Wohnflächenberechnung für das Objekt erstellt. Die Unterlagen unterstützen den Makler bei der Vertriebsarbeit und helfen, dass das Objekt optimal präsentiert und zu einem besseren Preis verkauft wird.
Im September 2024 stand unter anderem dieses gepflegte Reihenendhaus in Hannover-Bothfeld auf unserer Arbeitsliste. Die Immobilie sollte verkauft werden und wir haben neben der virtuellen 360°-Besichtigung auch vertriebstaugliche Grundrisszeichnungen und die zugehörige Wohnflächenberechnung für das Objekt erstellt.
Die Unterlagen unterstützen den Makler bei der Vertriebsarbeit und helfen, dass das Objekt optimal präsentiert und zu einem besseren Preis verkauft wird.
Auch im August 2024 konnten wir wieder interessante Projekte für unsere Auftraggeber bearbeiten. Das Highlight war sicherlich diese moderne Villa, gebaut in einer exponierten Hanglage des Deisters. Für das Objekt haben wir neben der virtuellen 360°-Besichtigung auch neue Zeichnungen und die zugehörige Wohnflächenberechnung erstellt. Die Unterlagen unterstützen den Vertriebsprozess und helfen, dass das Objekt schneller und zu einem besseren Preis verkauft wird.
Hier sehen Sie, wie die Bestandszeichnungen einer Altimmobilie im Vergleich zu neu erstellten Grundrissen wirken. Unterbewusst schließt der Betrachter von der alten Unterlage auf den Zustand der Immobilie, was eine Auswirkung darauf hat, welchen Preis er in diesem Moment bereit wäre für das Objekt zu zahlen.
An der nachstehenden Wohnflächenberechnung zeigt sich ein Unterschied von 7, bzw. 18,5% Wohnfläche, den eine Berechnung nach der aktuellen WFl-Verordnung zusätzlich ausweist (alte Version nach II. Berechnungsverordnung, keine Berechnung der Terrasse, etc.).
Die schöne Ferienwohnung in Cala d´Or liegt nur ca. 5 Gehminuten vom Yachthafen entfernt. Der Hafen ist im Bild unten rechts, hinter der Ferienanlage zu sehen. Die Wohnung hat 2 Terrassen - die Untere mit Sonne am Vormittag und die Dachterrasse mit Wintergarten und Sonne vom Nachmittag bis zum Sonnenuntergang.
Als werbewirksamen "Eyecatcher" für Ihre Marketingmaßnahmen, liefern wir auf Wunsch nun auch hochwertige Fotos der Immobilie aus der Vogelperspektive, die einen hervorragenden Überblick über das Objekt und die nähere Umgebung verschaffen.
Neben einer virtuellen 360°-Immobilienbesichtigung, Grundrisszeichnungen und einer detaillierten Wohnflächenberechnung, ging es bei diesem Projekt u.a. auch um die Bestandsaufnahme und maßstabsgetreue Darstellung der historistischen Gebäudefassade.
Neben der virtuellen 360°-Immobilienbesichtigung als Unterstützung für die Vermarktung und den Grundrisszeichnungen, ging es bei diesem Projekt insbesondere um eine detaillierte Wohnflächenberechnung, die als Anlage zum Notarvertrag zwingend gefor-dert war.